Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Debkowski & Moritz GbR, Rosenbohmsweg 28 a, 26135 Oldenburg, handelnd unter „PrimeSocial" (nachfolgend „Agentur"), gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen im Bereich Social Media, Video- und Contentproduktion, Performance Marketing sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
1.2 Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
2) Vertragsschluss und Vorrang des Angebots
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Agentur, in Präsentationen oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar.
2.2 Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot der Agentur in Textform und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme kann durch Gegenzeichnung, durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) oder durch eine eindeutige Handlung erfolgen, aus der der Annahmewille hervorgeht.
2.3 Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.
2.4 Vorrang der Individualvereinbarung. Regelungen im individuellen Angebot, im Leistungsschein oder in einer sonstigen Individualvereinbarung gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor. Dies betrifft insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigungsfristen, Vergütung, Zahlungsziele sowie die Anzahl von Korrekturschleifen.
2.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
3) Leistungsumfang
3.1 Art, Umfang und Beschaffenheit der zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) einzusetzen. Die Agentur bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.
3.3 Die Agentur ist in der Wahl der eingesetzten Mittel, Werkzeuge und Produktionsverfahren frei, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Dies schließt den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge zur Produktion, Bearbeitung und Optimierung von Inhalten ausdrücklich ein.
3.4 Kein Erfolgsversprechen. Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Reichweiten, Interaktionsraten, Leadzahlen, Kosten pro Ergebnis, Umsätze und vergleichbare Kennzahlen hängen maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur ab, insbesondere von Algorithmen und Richtlinien der Plattformbetreiber, vom Wettbewerbsumfeld, vom Markt sowie von Produkt, Preis und Angebot des Kunden. Angaben zu erwartbaren Ergebnissen, Benchmarks oder Prognosen sind unverbindliche Einschätzungen und keine Zusicherung einer Eigenschaft oder Garantie.
3.5 Plattformabhängigkeit. Die Leistungserbringung erfolgt teilweise über Plattformen Dritter (insbesondere Meta, Google, TikTok, LinkedIn). Änderungen der Funktionen, Richtlinien, Preise oder Verfügbarkeit dieser Plattformen sowie Sperrungen, Ablehnungen oder Einschränkungen von Konten, Anzeigen oder Inhalten durch die Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur und begründen keine Haftung der Agentur, sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat.
4) Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- Zugänge zu Social-Media-Konten, Werbekonten, Analysetools und Websites
- Bild-, Video-, Text- und Logomaterial sowie Marken- und Gestaltungsvorgaben
- Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
- bei Videoproduktionen: Drehorte, Requisiten, Mitwirkende, Zutritt und die für den Dreh erforderlichen Genehmigungen
- Freigaben und Feedback zu vorgelegten Entwürfen innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist
4.2 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Erteilung von Freigaben und Entscheidungen befugt ist.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung durch die Agentur zum Vertragszweck keine Rechte Dritter verletzt.
4.4 Folgen unterlassener Mitwirkung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gilt Folgendes:
- Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
- Die vereinbarte Vergütung bleibt in voller Höhe geschuldet. Insbesondere bei laufenden Leistungen (Retainer) reduziert sich die monatliche Vergütung nicht deshalb, weil aufgrund ausstehender Freigaben oder Zulieferungen des Kunden weniger Leistungen erbracht oder veröffentlicht werden konnten.
- Die Agentur ist nicht verpflichtet, verzögerungsbedingt entfallene Leistungen in Folgezeiträumen nachzuholen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Zusätzlicher Aufwand, der der Agentur durch die Verzögerung entsteht (z.B. Ausfallkosten für gebuchte Drehtermine, Team, Technik, Location oder Dritte), ist vom Kunden zu erstatten.
4.5 Führen unvorhergesehene Umstände dazu, dass eine Mitwirkung des Kunden nicht möglich ist, werden die Parteien eine einvernehmliche Regelung anstreben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
5) Freigaben und Korrekturen
5.1 Die Agentur legt Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Skripte, Schnittfassungen, Anzeigentexte, Grafiken) dem Kunden zur Freigabe vor.
5.2 Korrekturschleifen. Sofern im Angebot keine bestimmte Anzahl an Korrekturschleifen vereinbart ist, schuldet die Agentur eine angemessene Anzahl von Korrekturen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Angemessen sind Korrekturen, die der Konkretisierung, Verfeinerung oder Fehlerbehebung innerhalb der vereinbarten Konzeption dienen.
5.3 Zusätzlicher Aufwand. Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere
- nachträgliche Änderungen der Konzeption, der Zielrichtung oder des kreativen Ansatzes,
- Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsergebnissen,
- zusätzliche Formate, Varianten oder Schnittfassungen,
- Neudrehs oder Wiederholungen von Aufnahmen,
stellen keine Korrektur, sondern eine Zusatzleistung dar. Sie werden nach gesondertem Angebot oder, sofern keine Vereinbarung getroffen wird, nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur abgerechnet.
5.4 Freigabefiktion. Erklärt sich der Kunde zu einem vorgelegten Arbeitsergebnis nicht innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang, gilt dieses als freigegeben. Die Agentur weist den Kunden bei Vorlage auf diese Rechtsfolge hin.
5.5 Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche, rechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des freigegebenen Arbeitsergebnisses.
6) Nutzungsrechte
6.1 Einräumung. Die Agentur räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erstellten und final freigegebenen Arbeitsergebnissen (nachfolgend „Content") ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung für die eigenen Marketing- und Unternehmenszwecke ein. Umfasst sind insbesondere Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung auf den eigenen Kanälen des Kunden sowie die Nutzung als Werbemittel in bezahlten Kampagnen.
6.2 Bedingung der Rechteeinräumung. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin ist eine Nutzung des Contents durch den Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur gestattet; eine hierauf gestützte Nutzungserlaubnis ist widerruflich.
6.3 Bearbeitung und Weiterübertragung. Das Recht zur Bearbeitung oder Umgestaltung des Contents sowie das Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedürfen der gesonderten Vereinbarung in Textform. Verbundene Unternehmen des Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind hiervon ausgenommen.
6.4 Rohmaterial und Projektdateien. Rohmaterial, Rohschnitte, Projektdateien, Layoutdateien, Zwischenstände sowie die zugrunde liegenden Arbeitsmittel und Werkzeuge sind nicht Vertragsgegenstand und verbleiben bei der Agentur. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht. Die Agentur kann Rohmaterial auf Anfrage des Kunden gegen gesonderte Vereinbarung und gegebenenfalls gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6.5 Aufbewahrung. Die Agentur ist nicht zur dauerhaften Archivierung von Rohmaterial verpflichtet. Eine Aufbewahrung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nach Abschluss der jeweiligen Produktion.
6.6 Referenznutzung. Die Agentur ist berechtigt, den erstellten Content sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung und Referenzdarstellung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Pitch-Unterlagen, Portfolios, Social-Media-Kanälen und in Wettbewerbsbeiträgen. Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen und Kennzahlen des Kunden werden hierbei nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung offengelegt.
6.7 Rechte an Vorbestehendem. An Konzepten, Methoden, Vorlagen, Skripten, Prozessen und Werkzeugen, die die Agentur unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder entwickelt, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
7) Werbebudgets und Werbekonten
7.1 Grundsatz. Mediabudgets für bezahlte Werbung (z.B. Meta Ads, Google Ads) sind nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Sie werden grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformbetreiber abgerechnet.
7.2 Werbekonto des Kunden. Der Kunde stellt ein auf ihn lautendes Werbekonto mit hinterlegter, gültiger Zahlungsmethode und ausreichender Deckung bereit und gewährt der Agentur die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte. Der Kunde ist Vertragspartner des Plattformbetreibers und schuldet diesem die Mediakosten unmittelbar.
7.3 Vorlage durch die Agentur. Kann der Kunde ausnahmsweise keine funktionsfähige Zahlungsmethode bereitstellen, kann die Agentur nach gesonderter Vereinbarung in Textform Mediabudgets vorstrecken. In diesem Fall gilt:
- Die verauslagten Mediakosten werden dem Kunden in tatsächlicher Höhe weiterberechnet und sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
- Die Agentur kann die Vorlage jederzeit für die Zukunft einstellen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden. Eine hierdurch bedingte Unterbrechung der Kampagnen geht nicht zu Lasten der Agentur.
- Die Agentur kann die Vorlage von der Stellung einer Sicherheit oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
- Ein Anspruch des Kunden auf Vorlage von Mediabudgets besteht nicht.
7.4 Budgetsteuerung. Die Agentur steuert das Mediabudget im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Vorgaben nach fachlichem Ermessen. Geringfügige Über- oder Unterschreitungen des vereinbarten Budgets, die sich aus der Funktionsweise der Plattformen ergeben (insbesondere aus tagesbezogener Budgetverteilung und Abrechnungsverzögerungen der Plattformbetreiber), sind vom Kunden hinzunehmen und begründen keinen Erstattungsanspruch.
7.5 Kontosperrungen. Für Sperrungen, Einschränkungen oder Ablehnungen von Werbekonten, Anzeigen, Zahlungsmethoden oder Inhalten durch Plattformbetreiber haftet die Agentur nicht, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.
8) Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Einmalprojekte. Bei einmaligen Projekten (z.B. Videoproduktionen, Kampagnenerstellung) erfolgt die Abrechnung nach Abschluss des Projekts, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, bei Projekten mit einem Auftragswert über 3.000 EUR netto eine Anzahlung von bis zu 50 % zu verlangen.
8.3 Laufende Leistungen (Retainer). Bei laufenden Leistungen wird die vereinbarte monatliche Vergütung jeweils zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt und ist für den gesamten Monat geschuldet. Sie ist unabhängig davon geschuldet, in welchem Umfang der Kunde die Leistungen tatsächlich abruft.
8.4 Zahlungsziel. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
8.5 Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.6 Leistungsverweigerung. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Der Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Zurückbehaltung bleibt bestehen. Hierdurch entstehende Nachteile für den Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
8.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.8 Reise- und Nebenkosten. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich einkalkuliert, gesondert zu erstatten. Die Agentur stimmt Nebenkosten von erheblichem Umfang vorab mit dem Kunden ab.
9) Laufzeit und Kündigung
9.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die dortigen Regelungen gehen diesen AGB vor.
9.2 Enthält das Angebot keine Regelung, gilt bei laufenden Leistungen eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
9.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
9.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor bei
- Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer monatlichen Vergütung oder mit mehr als 30 Tagen,
- wiederholter Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung,
- Verlangen des Kunden nach Leistungen, die gegen geltendes Recht, Plattformrichtlinien oder die Grundsätze der Agentur verstoßen,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung mangels Masse.
9.5 Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Fall einer Kündigung zu vergüten. Bereits gezahlte Vergütungen für laufende Leistungszeiträume werden nicht anteilig erstattet.
9.6 Nach Vertragsende entzieht der Kunde der Agentur unverzüglich sämtliche Zugriffsrechte auf seine Konten und Systeme. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Kampagnen, Konten oder Inhalte nach Vertragsende weiter zu betreuen.
10) Rechte Dritter und Freistellung
10.1 Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Materialien, Angaben, Marken, Produktaussagen und Vorgaben frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Heilmittelwerberecht, verstößt.
10.2 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Agentur wegen der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien oder wegen der Umsetzung ausdrücklicher Vorgaben des Kunden erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
10.3 Weist die Agentur den Kunden auf rechtliche Bedenken hin und besteht der Kunde gleichwohl auf der Umsetzung, trägt der Kunde das hieraus resultierende Risiko allein.
10.4 Die Agentur schuldet keine rechtliche Prüfung der Inhalte. Eine Prüfung auf marken-, wettbewerbs- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit ist nicht Vertragsgegenstand.
11) Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
11.2 Ziffer 6.6 (Referenznutzung) bleibt hiervon unberührt.
11.3 Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12) Haftung
12.1 Die Agentur haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von der Agentur übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
12.4 Haftungshöchstbetrag. Die Haftung nach Ziffer 12.2 ist der Höhe nach auf das im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden an die Agentur gezahlte Nettohonorar begrenzt, höchstens jedoch auf 25.000 EUR je Schadensfall. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 12.1.
12.5 Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Reputationsschäden, soweit nicht Ziffer 12.1 eingreift.
12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
12.7 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, dass er Inhalte freigegeben hat, oder die aus Maßnahmen von Plattformbetreibern resultieren.
13) Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur. Die Parteien informieren einander unverzüglich und passen ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben an. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, ist jede Partei zur Kündigung berechtigt.
14) Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts der abgeworbenen Person, mindestens jedoch 10.000 EUR, fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
15) Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3 Erfüllungsort. Erfüllungsort ist Oldenburg.
15.4 Textform. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt die Übermittlung per E-Mail.
15.5 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026
